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   BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80   

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BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80 (https://dejure.org/1980,1212)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1980 - IVa ZR 46/80 (https://dejure.org/1980,1212)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1980 - IVa ZR 46/80 (https://dejure.org/1980,1212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch eines pflichtteilsberechtigten Nacherben - Anwendungsbereich des § 2314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Voraussetzungen für einen "allgemeinen" Auskunftsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein Auskunftsanspruch für pflichtteilsberechtigten Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2051
  • MDR 1981, 475
  • DNotZ 1981, 765 (Ls.)
  • DNotZ 1981, 766
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Die ihrem Umfange nach erheblich weiter gehenden und den Nachlaß weit mehr belastenden Auskünfte gemäß § 2314 BGB sollen demgegenüber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Pflichtteilsberechtigten, der am Nachlaß nicht beteiligt ist und zu ihm sonst keinen Zugang hat, in die Lage versetzen zu berechnen, ob er einen Pflichtteilsanspruch hat und wie hoch dieser ist (BGHZ 28, 177, 179; 61, 180, 183); seiner Beweisnot soll auf Kosten des Nachlasses (§ 2314 Abs. 2 BGB) abgeholfen werden.

    Dementsprechend kann heute als geklärt angesehen werden, daß § 2314 BGB nicht nur Anspruch auf Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlaßbestand gibt, also über die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers, über seine Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall und über die Nachlaßverbindlichkeiten (RGZ 73, 369, 373; BGHZ 33, 373; 55, 378 f; 61, 180, 183).

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof es abgelehnt, den Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten aus einer entsprechenden Anwendung von § 2314 BGB herzuleiten; er hat ihn stattdessen gemäß der Rechtsprechung gewährt, die einen (nicht normierten) Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben bejaht, wenn der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang des Rechts im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, und wenn dieser sie unschwer erteilen kann (BGHZ 61, 180, 184).

    Dieser nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bejahte Anspruch setzt unter anderem voraus, daß der Berechtigte auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist und daß dieser sie unschwer erteilen kann (BGHZ 10, 385, 387; 61, 180, 184; RGZ 158, 377, 379).

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Daß der Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB nicht außerdem einen Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilsberechtigten voraussetzt, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt (BGHZ 28, 177, 179).

    Die ihrem Umfange nach erheblich weiter gehenden und den Nachlaß weit mehr belastenden Auskünfte gemäß § 2314 BGB sollen demgegenüber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Pflichtteilsberechtigten, der am Nachlaß nicht beteiligt ist und zu ihm sonst keinen Zugang hat, in die Lage versetzen zu berechnen, ob er einen Pflichtteilsanspruch hat und wie hoch dieser ist (BGHZ 28, 177, 179; 61, 180, 183); seiner Beweisnot soll auf Kosten des Nachlasses (§ 2314 Abs. 2 BGB) abgeholfen werden.

  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Dementsprechend kann heute als geklärt angesehen werden, daß § 2314 BGB nicht nur Anspruch auf Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlaßbestand gibt, also über die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers, über seine Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall und über die Nachlaßverbindlichkeiten (RGZ 73, 369, 373; BGHZ 33, 373; 55, 378 f; 61, 180, 183).

    Darüberhinaus hat der Bundesgerichtshof dem pflichtteilsberechtigten Nichterben in entsprechender Anwendung von § 2314 BGB auch einen Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten zugebilligt (BGHZ 55, 378).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Dementsprechend kann heute als geklärt angesehen werden, daß § 2314 BGB nicht nur Anspruch auf Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlaßbestand gibt, also über die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers, über seine Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall und über die Nachlaßverbindlichkeiten (RGZ 73, 369, 373; BGHZ 33, 373; 55, 378 f; 61, 180, 183).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Dieser nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bejahte Anspruch setzt unter anderem voraus, daß der Berechtigte auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist und daß dieser sie unschwer erteilen kann (BGHZ 10, 385, 387; 61, 180, 184; RGZ 158, 377, 379).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Das gilt insbesondere von dem Recht, eine amtliche Aufnahme des Nachlaßverzeichnisses und die Ermittlung des Nachlaßwertes zu verlangen; vor allem die Belastung des Nachlasses mit den mitunter beträchtlichen Kosten derartiger Maßnahmen müßte zu unhaltbaren Ergebnissen führen (BGH a.a.O. im Anschluß an Kempfler NJW 1970, 1533 [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68]).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Allerdings gibt § 2314 BGB keinen Anspruch darauf, daß der Verpflichtete sich über den Wert der Nachlaßgegenstände äußert; vielmehr richtet sich der Anspruch - soweit es sich um den Wert der Nachlaßgegenstände handelt - gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB darauf, daß dieser Wert ermittelt wird, und zwar, wie der Bundesgerichtshof in NJW 1975, 258 f entschieden hat, dadurch, daß der Erbe den Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermitteln läßt.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Allerdings sieht das Berufungsgericht die Stellung des Klägers als Nacherben auf der Grundlage einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung (RGZ 95, 278 ff; BGHZ 2, 35 f; 15, 199, 204; 59, 220, 222) [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]in Übereinstimmung mit beiden Parteien nur als eine auflösend bedingte an.
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Allerdings sieht das Berufungsgericht die Stellung des Klägers als Nacherben auf der Grundlage einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung (RGZ 95, 278 ff; BGHZ 2, 35 f; 15, 199, 204; 59, 220, 222) [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]in Übereinstimmung mit beiden Parteien nur als eine auflösend bedingte an.
  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80
    Dieser nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bejahte Anspruch setzt unter anderem voraus, daß der Berechtigte auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist und daß dieser sie unschwer erteilen kann (BGHZ 10, 385, 387; 61, 180, 184; RGZ 158, 377, 379).
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

  • RG, 07.03.1910 - IV 113/09

    Pflichtteilsergänzung.; Auskunftspflicht.

  • RG, 16.04.1919 - IV 58/19

    Zulässigkeit der bedingten Einsetzung eines Nacherben

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Deshalb kommt auch eine entsprechende Anwendung auf den pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten nicht in Betracht (BGHZ 61, 180, 183 f.; Senatsurteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 46/80 - JZ 1981, 229 = NJW 1981, 2051).

    Ein solcher Auskunftsanspruch geht aber nicht auch auf Wertermittlung (vgl. dazu schon das oben unter Ziffer 1 a. E. erwähnte Senatsurteil vom 4. Dezember 1980 - NJW 1981, 2051) und löst einen Wertermittlungsanspruch auch nicht automatisch, gewissermaßen als bloßes Anhängsel zum Auskunftsanspruch aus.

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Dementsprechend kann heute als geklärt angesehen werden, daß § 2314 BGB in gegenständlicher Hinsicht nicht nur Anspruch auf Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände gibt, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlaßbestand, also die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers (BGHZ 33, 373 f; BGH, Urteil vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 = LM BGB § 2314 Nr. 5; BGHZ 55, 378 f; BGH, Urteil vom 21.12.1964 - III ZR 226/62 - FamRZ 1965, 135; Senatsurteil vom 4.12.1980 - IVa ZR 46/80 = LM BGB § 2314 Nr. 11; Urteil vom 6.3.1952 - IV ZR 45/50 = LM BGB § 260 Nr. 1; gleiches Ergebnis, aber noch Analogie zu § 2057 BGB: RGZ 73, 372, 374 ff; RG WarnR 1912 Nr. 173, 1933 Nr. 64) und seine Schenkungen (BGHZ 61, 180, 183; 55, 378 f; 33, 373; LM BGB § 2314 Nr. 11; RGZ 73, 369), sowie über die Nachlaßverbindlichkeiten (BGHZ 33, 373 ff; BGH LM BGB § 2314 Nr. 5, 11; RGZ 129, 239, 242 f).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der vom Kläger geltend gemachte Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich nur ein Pflichtteilsrecht voraussetzt, nicht aber schon das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, zu dessen Beurteilung die Auskunft dienen soll (BGHZ 28, 177, 179 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 46/80 - NJW 1981, 2051, 2052 unter 1).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt auch eine entsprechende Anwendung von § 2314 BGB zugunsten des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten nicht in Betracht, weil der umfassende Auskunftsanspruch nach dieser Vorschrift seinem Wortlaut und seinem Zweck nach auf den Nichterben zugeschnitten ist (BGHZ 61, 180, 183; Urteil vom 1. Juli 1976 - VII ZR 294/74, WM 1976, 1089; Urteil vom 4. Dezember 1980 - IV a ZR 46/80, LM § 2314 BGB Nr. 11).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden; noch in dem Urteil vom 4. Dezember 1980 (IV a ZR 46/80, LM BGB § 2314 Nr. 11) hat er sie ausdrücklich offengelassen.

  • OLG Köln, 05.02.2015 - 7 U 115/14

    Voraussetzungen der Geltendmachung des Pflichtteils durch den bedingten Nacherben

    Grundsätzlich ist der Nacherbe Erbe im Sinne des § 2314 BGB, das heißt, er hat keinen Auskunftsanspruch, und zwar auch dann nicht, wenn seine Nacherbenstellung auflösend bedingt ist (vgl. BGH Urteil vom 04.12.1980 IVa ZR 46/80).
  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Er sieht ebenso wie das BayObLG in der Bemerkung der zu § 2314 BGB entgangenen Entscheidung des BGH (NJW 1981, 2051, 2052), es bleibe offen, ob an der genannten Auffassung festzuhalten sei, keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsprechung abzurücken.
  • BGH, 29.06.1983 - IVa ZR 57/82

    Herausgabepflicht eines Vorerben an den Nacherben - Recht des Vorerben zur

    Ein früher erstelltes Verzeichnis gemäß § 2121 BGB und Feststellungen gemäß § 2122 BGB (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 4.12.1980 - IVa ZR 46/80 - LM BGB § 2314 Nr. 11) dienen dem gleichen Zweck; allerdings machen Nacherben von diesen gesetzlichen Möglichkeiten vielfach keinen Gebrauch.
  • LG Bonn, 24.09.2004 - 1 O 299/04

    Vermächtnis, Pflichtteilsrestanspruch, Auskunft

    Auskunftserteilung kann danach der pflichtteilsberechtigte Nichterbe verlangen (BGH NJW 1981, 2051, 2052).
  • LG Kleve, 07.01.1987 - 2 O 218/86

    Anspruch auf Vorlage eines Wertgutachtens i.S.d. § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB;

    Das ist vom BGH so entschieden worden für den Fall des Auskunftsanspruchs gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB (NJW 73, 1876, 1877; vgl. auch NJW 81, 2051 für den Nacherben sowie Mdr 86, 737).

    Nicht zuletzt die Belastung des Nachlasses mit den nicht selten erheblichen Kosten derartiger Maßnahmen müßte zu ungerechten Ergebnissen führen (BGH NJW 81, 2051, 2052; 73, 1876, 1877im Anschluß an Kempfler NJW 70, 1533).

    Der Berechtigte ist andererseits hierauf nicht angewiesen; ihm reicht es aus, wenn die zur Wertermittlung nötigen Auskünfte gegeben und diesbezügliche Unterlagen vorgelegt werden (vgl. zu dieser Frage insbesondere BGH NJW 81, 2051, 2052).

  • OLG Oldenburg, 06.11.1990 - 5 U 50/90

    Testament; Vorerbe; Anderweitige Verfügung über Nachlaß

    Es ist in der höchstrichterlichen, vom Reichsgericht begründeten und später vom BGH fortgeführten Rechtsprechung, dem weitgehend die Obergerichte und die Lehre gefolgt sind, anerkannt, daß dem Vorerben die Befugnis eingeräumt werden kann, anderweitig über den Nachlaß letztwillig zu verfügen (vgl. nur RG HRR 1942, 838 f; BGHZ 2, 35; BGH LM Nr. 6 zu § 2065 BGB; BGHZ 59, 220; offengelassen in BGH NJW 1981, 2051 f; KG DNotZ 1956, 195; OLG Hamm Rpfl.
  • OLG Oldenburg, 26.01.1993 - 5 U 126/92

    Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnis, Nachlaß, Nachlaßverzeichnis,

  • KG, 29.01.2016 - 6 W 107/15

    Nacherbeneinsetzung: Ermächtigung des Vorerben zur Aufteilung des Nachlasses

  • OLG Celle, 29.06.2006 - 6 U 36/06

    Auskunftsansprüche des Nacherben gegen den Vorerben über Schenkungen und

  • OLG München, 20.04.2011 - 31 Wx 274/10

    Nachlasspflegschaft: Gerichtliche Weisungen bei Meinungsverschiedenheiten

  • BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80

    Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung und Ehegattenzustimmung

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